Transparente Zivilgesellschaft

Auf Initiative von Transparency Deutschland e. V. wurden zehn grundlegende Transparenzpunkte definiert, die zivilgesellschaftliche Organisationen der Öffentlichkeit zugänglich machen sollten. Auch wenn die Rhein‑Donau‑Stiftung e. V. nicht Teil der Initiative Transparente Zivilgesellschaft ist, fühlen wir uns diesen Grundsätzen weiterhin ausdrücklich verpflichtet. Deshalb veröffentlichen wir auch künftig alle zehn relevanten Informationen, um eine klare, nachvollziehbare und verantwortungsvolle Transparenz sicherzustellen.
 

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr unserer Organisation

Vereinssitz (Köln)
Rudolfplatz 6
50674 Köln

Rhein-Donau-Stiftung e.V. wurde 1977 in München als Bürgerinitiative zur Förderung von Erziehung und Bildung gegründet.

2. Satzung, Ziele, Visionen

Satzung

Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist seit 1986 die Entwicklungszusammenarbeit. In Entwicklungsländern wird besonders deutlich: Bildung ist Zukunft. Und die wichtigste Hilfe zur Selbsthilfe. Gemeinsam mit Partnerorganisationen vor Ort arbeiten wir überwiegend an Projekten außerschulischer Bildung und beruflicher Ausbildung.

3. Angaben zur Steuerbegünstigung

Mit Ausstellungsdatum vom 08.10.2025 wurde Rhein-Donau-Stiftung e.V. vom zuständigen Finanzamt in München von der Körperschaftssteuer befreit. Sofern die Anlage nicht vorzeitig erneuert wird, behält sie ihre Gültigkeit bis zum Ablauf von fünf Jahren nach Ausstellungsdatum.
Steuernummer: 5214/5702/3197

4. Name und Funktion von Entscheidungsträgern

Vorstand des Vereins vom 31.12.2019:
• Dr. Alexander Hanke, Güttingen – Präsident
• Katharina Iken, Balve – Generalsekretär
• Dr. Michael Winkler, München – Vorstandsmitglied
• Benedikt Sieberts, Köln – Vorstandsmitglied
• Ulrich Schütz MBA, Münster – Vorstandsmitglied
Geschäftsführung: Joaquín García Clavel 

5. Tätigkeitsbericht der Rhein-Donau-Stiftung

Vgl. Tätigkeits- und Rechnungsbericht 2022

6. Personalstruktur

Rhein-Donau-Stiftung e.V. beschäftigt 6 hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Teil- und Vollzeit. 

7. Angaben zur Mittelherkunft

Vgl. Tätigkeits- und Rechnungsbericht 2024. Der Jahresabschluss wurde vom Wirtschaftsprüfer Joachim Graf, München, durchgeführt. 

8. Angaben zur Mittelverwendung

Vgl. Tätigkeits- und Rechnungsbericht 2024. Der Jahresabschluss wurde vom Wirtschaftsprüfer Joachim Graf, München, durchgeführt.

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

– Rhein-Donau-Stiftung e.V. hat verlässliche, kompetente Partnerorganisationen vor Ort, mit denen sie zusammenarbeitet. Die Personen, die vor Ort in Projekten verantwortlich mitarbeiten, kennen wir in der Regel persönlich: ihre Identifizierung mit der Aufgabe, ihre Qualifikation, Verlässlichkeit und Bereitschaft, auf die ihnen anvertrauten Menschen persönlich einzugehen. Zudem schulden sie uns und unseren Förderern prüfungsfähige Rechenschaft.

– Rhein-Donau-Stiftung e.V. arbeitet zusammen mit dem Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und mit sonst öffentlichen und privaten Förderern in Deutschland und Europa.

– Rhein-Donau-Stiftung e.V. steht im Austausch mit befreundeten Nichtregierungsorganisationen anderer europäischer Länder wie Belgien, Frankreich, Italien, Österreich, Schweiz, Spanien. Neben dem internationalen Erfahrungsaustausch kommt es – von Fall zu Fall – zu wechselseitiger Mitwirkung an Projekten.

– Der Verein Rhein-Donau-Stiftung e.V. (RDS) – Str.Nr. 143/220/90391, Finanzamt München für Körperschaften – hielt bis 2016 treuhänderisch das Sondervermögen der unselbständigen Zwei Brücken Stiftung (ZBS) – Str.Nr. 143/235/90770. RDS und ZBS sind wegen Förderung der Bildung und der Entwicklungshilfe als gemeinnützig anerkannt. ZBS wurde 2016 aufgelöst und in RDS integriert. Das getrennte Rechnungswesen wurde bis 30.12.2016 fortgeführt, die separaten Jahresabschlüsse p. 30.12.2016 in die RDS-Bilanz p. 31.12.2016 integriert. Die als „Fonds ZB“ ausgewiesenen ZBS-Vermögenswerte verwendet RDS zur Förderung von Projekten im Sinne des bisherigen ZBS-Stiftungsrats.

10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10% des Gesamtjahresbudgets ausmachen:

Keine juristische Person macht mit Zuwendungen mehr als zehn Prozent der Rhein-Donau-Stiftung e.V. Gesamteinnahmen aus. Die Einnahmen im Finanzjahr 2024 stammten zu 53% aus öffentlichen Zuschüssen des BMZ für Projekte der Rhein-Donau-Stiftung e.V. in Entwicklungsländern.